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=== Dienst der Informationsgesellschaft ===
=== Dienst der Informationsgesellschaft ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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<p>Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:</p>
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
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<blockquote>'''''„Dienst der Informationsgesellschaft“''' eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates (19);''</blockquote>
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'''Erläuterung:''' Grundsätzlich bezeichnet der Begriff „Informationsgesellschaft“ eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien stützt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste zählen zu „Diensten der Informationsgesellschaft“. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren über das Internet.
'''„Dienst der Informationsgesellschaft“''' eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates (19);</em>
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'''Erläuterung:''' Grundsätzlich bezeichnet der Begriff &#8220;Informationsgesellschaft&#8221; eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien stützt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste zählen zu &#8220;Diensten der Informationsgesellschaft&#8221;. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren über das Internet.</p>


=== Dritter ===
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