CowboysWiki:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Erklärung verwendeter Begriffe ==
== Erklärung verwendeter Begriffe ==
<p>Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.</p>
<p>Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.</p>
<h2 id="aufsichtsbehoerde" class="adsimple-312959258">Aufsichtsbehörde</h2>
 
<p>
=== Aufsichtsbehörde ===
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
</p>
 
<p>Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:</p>
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
<blockquote>
<blockquote>'''''„Aufsichtsbehörde“''' eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;''</blockquote>
<p>
 
<em>
'''Erläuterung:''' „Aufsichtsbehörden“ sind immer staatliche, unabhängige Einrichtungen, die auch in bestimmten Fällen weisungsbefugt sind. Sie dienen der Durchführung der sogenannten Staatsaufsicht und sind in Ministerien, speziellen Abteilungen oder anderen Behörden angesiedelt. Für den Datenschutz in Österreich gibt es eine österreichische [https://www.dsb.gv.at/ Datenschutzbehörde], für Deutschland gibt es für jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde.
'''„Aufsichtsbehörde“''' eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;</em>
 
</p>
=== Auftragsverarbeiter ===
</blockquote>
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'''Erläuterung:''' &#8220;Aufsichtsbehörden&#8221; sind immer staatliche, unabhängige Einrichtungen, die auch in bestimmten Fällen weisungsbefugt sind. Sie dienen der Durchführung der sogenannten Staatsaufsicht und sind in Ministerien, speziellen Abteilungen oder anderen Behörden angesiedelt. Für den Datenschutz in Österreich gibt es eine österreichische <a class="adsimple-312959258" href="https://www.dsb.gv.at/">Datenschutzbehörde</a>, für Deutschland gibt es für jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde.</p>
<h2 id="auftragsverarbeiter" class="adsimple-312959258">Auftragsverarbeiter</h2>
<p>
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
</p>
 
<p>Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:</p>
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
<blockquote>
<blockquote>'''''„Auftragsverarbeiter“''' eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;''</blockquote>
<p>
 
<em>
'''Erläuterung:''' Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte „Auftragsverarbeiter“ geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.
'''„Auftragsverarbeiter“''' eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;</em>
 
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=== Betroffene Aufsichtsbehörde ===
</blockquote>
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'''Erläuterung:''' Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.</p>
<h2 id="betroffene-aufsichtsbehoerde" class="adsimple-312959258">Betroffene Aufsichtsbehörde</h2>
<p>
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
</p>
 
<p>Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:</p>
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
<blockquote>
<blockquote>'''''„betroffene Aufsichtsbehörde“''' eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
<p>
 
<em>
a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,<br>
'''„betroffene Aufsichtsbehörde“''' eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil</em>
b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder<br>
</p>
c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;''</blockquote>
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<em>a)</em>
'''Erläuterung:''' In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Wenn Ihr Firmensitz (Hauptniederlassung) also in Deutschland ist, ist grundsätzlich die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes Ihr Ansprechpartner. In Österreich gibt es für das ganze Land nur eine [https://www.dsb.gv.at/ Aufsichtsbehörde für Datenschutz].
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=== Dateisystem ===
<em>der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,</em>
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<p>
<em>b)</em>
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<p>
<em>diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder</em>
</p>
<p>
<em>c)</em>
</p>
<p>
<em>eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;</em>
</p>
</blockquote>
<p>
'''Erläuterung:''' In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Wenn Ihr Firmensitz (Hauptniederlassung) also in Deutschland ist, ist grundsätzlich die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes Ihr Ansprechpartner. In Österreich gibt es für das ganze Land nur eine <a class="adsimple-312959258" href="https://www.dsb.gv.at/">Aufsichtsbehörde für Datenschutz</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 id="dateisystem" class="adsimple-312959258">Dateisystem</h2>
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung:''' Jede organisierte Ablage von Daten auf einem Datenträger eines Computers wird als &#8220;Dateisystem&#8221; bezeichnet. Wenn wir etwa für unseren Newsletter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse auf einem Server speichern, dann befinden sich diese Daten in einem sogenannten &#8220;Dateisystem&#8221;. Zu den wichtigsten Aufgaben eines &#8220;Dateisystems&#8221; zählen das schnelle Suchen und Finden von spezifischen Daten und natürlich die sichere Speicherung der Daten.</p>
'''Erläuterung:''' Jede organisierte Ablage von Daten auf einem Datenträger eines Computers wird als &#8220;Dateisystem&#8221; bezeichnet. Wenn wir etwa für unseren Newsletter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse auf einem Server speichern, dann befinden sich diese Daten in einem sogenannten &#8220;Dateisystem&#8221;. Zu den wichtigsten Aufgaben eines &#8220;Dateisystems&#8221; zählen das schnelle Suchen und Finden von spezifischen Daten und natürlich die sichere Speicherung der Daten.</p>
<h2 id="dienst-der-informationsgesellschaft" class="adsimple-312959258">Dienst der Informationsgesellschaft</h2>
 
=== Dienst der Informationsgesellschaft ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung:''' Grundsätzlich bezeichnet der Begriff &#8220;Informationsgesellschaft&#8221; eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien stützt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste zählen zu &#8220;Diensten der Informationsgesellschaft&#8221;. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren über das Internet.</p>
'''Erläuterung:''' Grundsätzlich bezeichnet der Begriff &#8220;Informationsgesellschaft&#8221; eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien stützt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste zählen zu &#8220;Diensten der Informationsgesellschaft&#8221;. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren über das Internet.</p>
<h2 id="dritter" class="adsimple-312959258">Dritter</h2>
 
=== Dritter ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung: '''Die DSGVO erklärt hier im Grunde nur was ein „Dritter&#8221; nicht ist. In der Praxis ist jeder „Dritter&#8221;, der auch Interesse an den personenbezogenen Daten hat, aber nicht zu den oben genannten Personen, Behörden oder Einrichtungen gehört. Zum Beispiel kann ein Mutterkonzern als „Dritter&#8221; auftreten. In diesem Fall ist der Tochterkonzern Verantwortlicher und der Mutterkonzern „Dritter&#8221;. Das bedeutet aber nicht, dass der Mutterkonzern automatisch die personenbezogenen Daten des Tochterkonzerns einsehen, erheben oder speichern darf.</p>
'''Erläuterung: '''Die DSGVO erklärt hier im Grunde nur was ein „Dritter&#8221; nicht ist. In der Praxis ist jeder „Dritter&#8221;, der auch Interesse an den personenbezogenen Daten hat, aber nicht zu den oben genannten Personen, Behörden oder Einrichtungen gehört. Zum Beispiel kann ein Mutterkonzern als „Dritter&#8221; auftreten. In diesem Fall ist der Tochterkonzern Verantwortlicher und der Mutterkonzern „Dritter&#8221;. Das bedeutet aber nicht, dass der Mutterkonzern automatisch die personenbezogenen Daten des Tochterkonzerns einsehen, erheben oder speichern darf.</p>
<h2 id="einschraenkung-der-verarbeitung" class="adsimple-312959258">Einschränkung der Verarbeitung</h2>
 
=== Einschränkung der Verarbeitung ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung:''' Es gehört zu Ihren Rechten, dass Sie von Verarbeitern jederzeit verlangen können, Ihre personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungsvorgänge einzuschränken. Dafür werden spezielle personenbezogenen Daten wie etwa Ihre Name, Ihre Geburtsdatum oder Ihre Adresse so markiert, dass eine vollständige weitere Verarbeitung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel könnten Sie die Verarbeitung dahingehend einschränken, dass Ihre Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet werden darf.</p>
'''Erläuterung:''' Es gehört zu Ihren Rechten, dass Sie von Verarbeitern jederzeit verlangen können, Ihre personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungsvorgänge einzuschränken. Dafür werden spezielle personenbezogenen Daten wie etwa Ihre Name, Ihre Geburtsdatum oder Ihre Adresse so markiert, dass eine vollständige weitere Verarbeitung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel könnten Sie die Verarbeitung dahingehend einschränken, dass Ihre Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet werden darf.</p>
<h2 id="einwilligung" class="adsimple-312959258">Einwilligung</h2>
 
=== Einwilligung ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung: '''In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.</p>
'''Erläuterung: '''In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.</p>
<h2 id="empfaenger" class="adsimple-312959258">Empfänger</h2>
 
=== Empfänger ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
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'''Erläuterung:''' Jeder Person und jede Firma, die personenbezogene Daten erhält gilt als Empfänger. Somit sind auch wir und unsere Auftragsverarbeiter sogenannte Empfänger. Nur Behörden, die einen Untersuchungsauftrag haben, gelten nicht als Empfänger.</p>
'''Erläuterung:''' Jeder Person und jede Firma, die personenbezogene Daten erhält gilt als Empfänger. Somit sind auch wir und unsere Auftragsverarbeiter sogenannte Empfänger. Nur Behörden, die einen Untersuchungsauftrag haben, gelten nicht als Empfänger.</p>
<h2 id="grenzueberschreitende-verarbeitung" class="adsimple-312959258">Grenzüberschreitende Verarbeitung</h2>
 
=== Grenzüberschreitende Verarbeitung ===
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'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''
'''Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO'''