Vorlage:Bild-PD-§-134-KUG

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Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe CowboyWiki:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in CowboyWiki derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Lizenzvermerk – Datei der Kategorie:Datei:Gemeinfrei (§ 134 Satz 2 UrhG) hinzufügen (zum Einfügen in eine Dateibeschreibungsseite); siehe auch CowboysWiki:Bildrechte (CW:BR).
Mit weiteren Fragen kann man sich an CowboysWiki:Urheberrechtsfragen wenden.

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Vorlagenparameter

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ParameterBeschreibungTypStatus
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Siehe auch

Commons: Template:PD-Germany-§134-KUG – die entsprechende Vorlage auf Commons

Die Diskussion zur Einfügung des §-134-Abschnitts in CowboyWiki:Bildrechte findet sich hier.